Mit knapper Mehrheit und ungewöhnlich vielen Enthaltungen ist der Gemeinderat am Samstag, 26. Februar bei seiner Klausurtagung unserem Antrag gefolgt, die für September 2021 geplante nächste Kindergarten-Gebührenerhöhung für ein Jahr auszusetzen. Wir hatten dies beantragt, da die inzwischen einjährige Corona-Situation in vielen Familien besondere Härten mit sich bringt - wie Kurzarbeit, Job-Unsicherheit oder Verlust - und insgesamt sehr herausfordernde Rahmenbedingungen für Kinder und Eltern. Wohl wissend, dass der Kommunalhaushalt eher Einsparungen abverlangt, freuen wir uns sehr, dass alle Familien mit Kindergartenkindern sich nun zumindest noch ein Jahr lang auf die aktuellen Gebühren einstellen können.
Vor drei Jahren hatte sich der Rheinstettener Gemeinderat mehrheitlich darauf geeinigt, die Betreuungsgebühren in mehreren Stufen zu erhöhen, um so sukzessive einen Deckungsbeitrag von 20% durch diese Beiträge zu erreichen. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die Gebühren im Umkreis höher sind - und Kleinstkind-Plätze mehr Personal erfordern. Wir haben der beschlossenen Erhöhung damals nicht zugestimmt, da uns insbesondere die Erhöhung die Kindergarten-Gebühren für unter-3Jährige zu weitgehend war. Schließlich ist frühkindliche Bildung eine wichtige Basis für die spätere Entwicklung von Kindern und muss daher für alle erschwinglich sein.
- Unseren Antrag finden Sie hier. Diesen hatten wir bei Einbringung dahingehend abgeändert, dass wir als Kompromiss die Aussetzung der Gebührenerhöhung auf ein Jahr reduziert haben - woraufhin der Antrag auch von Teilen der CDU mit unterstützt wurde.
- Die aktuelle Gebührenordnung mit den im Februar2018 im Gemeinderat beschlossenen Erhöhungsstufen ist auf dieser Seite einzusehen.