Welche Themen der Gemeinderat in seinen Sitzungen behandelt, entscheidet nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Oberbürgermeister. Aber auch Stadträtinnen und Stadträte können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme von Themen in die Tagesordnung beantragen. Seit der Reform der Gemeindeordnung im Oktober 2015 ist das hierfür notwendige Quorum gesenkt worden. Aktuell kann jede Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderates einen solchen Antrag stellen. Anfragen an den Oberbürgermeister können von jeder Stadträtin bzw. jedem Stadtrat schriftlich oder in einer Sitzung mündlich gestellt werden.
Wir sind mit dem Anspruch angetreten, unsere Gemeinderatstätigkeit möglichst transparent zu gestalten. Hier können Sie unsere Anfragen und Anträge nachlesen und deren Behandlung verfolgen.
Unser Antrag wurde kurzfristig in Ergänzung zu einem CDU-Antrag eingereicht, welcher vorsah, Mittel im Haushalt einzustellen, um die Sanierung von Feldwegen voranzutreiben, damit diese besser für Radverkehr und Landwirtschaft nutzbar sind. In zwei Jahren könnten so ggf. bis zu 10 Kilometer Wege saniert werden.
Wir Grüne bezweifeln, dass die Befestigung von Wegen in solch einem Ausmaß ökologisch vertretbar ist - dies ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Auf unsere Intervention hin hat die CDU-Fraktion in ihrem Antrag erfreulicherweise "Asphaltierung" durch "Befestigung" abgeändert - und unseren hier beigefügten Antrag mit übernommen, welcher festschreibt, zunächst zu prüfen, welche Form der Befestigung ggf. ökologisch vertretbar ist. Die "Übernahme" erfolgte darüber hinaus mit der Einschränkung, dass nur die Wege genauer betrachtet und vorgelegt werden, bei denen Handlungsbedarf gesehen wird.
Dieser Antrag wurde im Rahmen der Beratungen zum Kommunalhaushalt 2021 in der Ratssitzung am 26. Februar 2021 von uns so abgeändert, dass die Erhöhung Corona-bedingt zunächst 1 Jahr ausgesetzt wird. In der neuen Fassung wurde er dann mit knapper Ratsmehrheit angenommen.
Die aktuelle Gebührenordnung mit den 2018 im Gemeinderat geplanten Erhöhungsstufen ist auf dieser Seite einzusehen.
Kurzfristig auf Initiative eine Ratsmitglieds von der Tagesordnung abgesetzt, da der Gemeinderat dafür, juristisch betrachtet, nicht zuständig sei.