Heute hat der Landtag in Stuttgart mit grün-roter Mehrheit die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Die Änderungen stärken die kommunale Demokratie, erleichtern die Ratsarbeit und erhöhen die Transparenz kommunaler Entscheidungen.
Sie ermöglichen:
- mehr direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden durch die Erleichterungen bei Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren und die Einbeziehung von Bebauungsplänen in Bürgerentscheide (Aufstellungsbeschluss)
- eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Themen durch bessere Information, durch Erleichterungen bei den Einwohneranträgen und Einwohnerversammlungen
- eine verstärkte Beteiligung von Jugendlichen in den Kommunen durch mehr Rechte des Jugendgemeiderates,
- eine Stärkung des Gemeinderates und des Kreistages mit verbesserten Arbeitsbedingungen der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder, z.B. (längere Einladungsfristen für Sitzungen, erweiterte Antragsrechte)
- mehr Transparenz durch
die Möglichkeit, Vorberatungen öffentlich durchzuführen,
durch Veröffentlichungsrechte der Fraktionen im Amtsblatt und
durch Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Internet
Weitere Informationen zur Kommunalrechtsreform hat die GAR Baden-Württemberg zusammengestellt.