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Aus dem AUT: Schottergärten

Die Gestaltung von Gärten ist Geschmacksache, keine Frage. Aber es gibt inzwischen Regeln, die eingehalten werden müssen. Seit 2020 sind "Schotterwüsten" per Landesgesetz verboten. "Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein" heißt es dort.


Solche Flächen ohne oder mit nur sehr wenigen Pflanzen gelten als pflegeleicht, doch nach ein paar Jahren muss hier auch Unkraut mühsam gejätet werden. Dafür heizen sie unser Stadtklima auf und bieten keinerlei Lebensraum für Insekten oder Vögel.


Der AUT hat sich in seiner letzten Sitzung damit beschäftigt und der erste Schritt wird es sein, zu informieren. Wir Grüne haben eine Informationsveranstaltung beantragt, in der sich Bürger/innen und Gartenbaubetriebe über Alternativen, Abgrenzungen und sinnvolle Umgestaltungen informieren können.

Ein neues Gerichturteil zeigt: Gemeinden können einen Rückbau auch anordnen (vgl. Artikel in der FAZ, gruenlink.de/2mfk ). Zunächst soll es aber erst einmal beim Dialog bleiben. Hoffen wir auf Einsicht und mehr pflanzliche Vielfalt, die Mensch, Tier und Umwelt guttut.

 

Martin Resch, Peter Reithmeier, Luca Wernert,  Babette Schulz, Birgit Mangold - Eure/Ihre Grünen im Gemeinderat

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